Nutzungsordnung
Nutzungsbedingungen / Nutzungsordnung / Benutzungsordnung für das Tauchen im Möhnesee
Stand 02.11.2024
§1 Vorbemerkung
Der Betrieb des Tauchgebietes ist vom Ruhrverband (Eigentümer) an ProDive (Alexander Mechtold/Betreiber) verpachtet. Inhaber & Nutzer dieser Karte verpflichten sich die Nutzungsordnung Tauchen in der vollständigen Fassung zur Kenntnis zu nehmen. Das Betreten und Benutzen des Tauchgeländes geschieht auf Grundlage dieser Nutzungsordnung und auf eigene Gefahr. Regressansprüche sind ausgeschlossen. Für entstandene Schäden haftet der/die VerursacherIn.
§2 Rechtsgrundlage
1. Der Eigentümer fordert im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Eigentümer und Betreiber die Aufstellung einer Nutzungsordnung durch den Betreiber für das Tauchgebiet.
2. Die Nutzungsordnung gilt für die zum Tauchen freigegebene Wasserfläche sowie die angrenzende Uferfläche.
3. Die aktuelle Version der Nutzungsordnung wird per Aushang am Tauchgebiet bekannt gegeben und unter www.prodive.de veröffentlicht.
§3 Zugelassene Nutzungen
1. Die Ausübung des Tauchsports ist allen TaucherInnen im Rahmen dieser Nutzungsordnung gestattet.
2. Mit der Nutzung des Tauchgebietes erkennen alle BenutzerInnen die Freizeitordnung des Eigentümers : https://www.ruhrverband.de/fileadmin/pdf/sport_und_freizeit/Freizeitordnung.pdf sowie diese Nutzungsordnung uneingeschränkt an.
3. Andere Wassersportaktivitäten wie Baden ohne Tauchgerät, Bootfahren oder andere sind nicht gestattet.
4. Die Benutzung des Tauchgebietes erfolgt unter gegenseitiger Rücksichtnahme mit Angelsporttreibenden. Die Fischereiausübung ist im Tauchgebiet erlaubt.
§4 Nutzungsentgelte für Tauchsporttreibende
1. Die Nutzung des Tauchgebietes ist kostenpflichtig.
2. Entgelte werden als Aushang am Tauchgebiet und unter www.prodive.de bekannt gegeben.
3. Die Nutzung wird nach Prüfung der Nachweise (siehe §5 ff) und Entrichtung eines Nutzungsentgeltes für die Dauer z.B. eines Kalendertages (Tageskarte) genehmigt. Weiterhin besteht die Möglichkeit eine 10er Karte zu erwerben, welche auf andere Personen übertragbar ist. Die Inhaberin / der Inhaber einer 10er Karte verpflichtet sich, dass sie/er sowie alle MitnutzerInnen dieser Karte die Nutzungsordnung uneingeschränkt anerkennen / einhalten. Die 10er Karte verliert 3 Jahre ab Schluss des Jahres in welchem sie erworben wurde ihre Gültigkeit. Eine Rückvergütung ist ausgeschlossen.
4. Die Einführung weiterer zeitbezogener Nutzungsentgelte (z.B. Monats- Jahreskarte) behält sich der Betreiber vor.
§5 Öffnungszeiten & Anmeldeverfahren
1. Das Tauchgebiet ist ganzjährig betauchbar (Ausnahme u.a. Vereisung oder Vereisungsgefahr).
2. Kernöffnungszeiten sind vom 01. Mai bis Mitte Oktober; Sa.,So. und Feiertags (NRW); 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr.
3. Aktuelle Öffnungszeiten befinden sich unter: www.prodive.de.
4. Das Anmeldeverfahren außerhalb der Öffnungszeiten befindet sich unter: www.prodive.de
5. Die eigenständige Nutzung des Tauchgebietes kann nur ausgebildeten TaucherInnen gestattet werden.
6. Die Nutzung des Tauchgebietes zu Tauchausbildungszwecken ist ausdrücklich nur Personen gestattet, die einer anerkannten Tauchsportorganisation nach RSTC und, oder CMAS und, oder DIN EN 14153-2/3 und, oder DIN EN 14413-1/2 angehören und von dort die Erlaubnis und Berechtigung zur Ausbildung haben, sowie eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können (TauchlehrerInnen, Tauchschulen und Tauchverbände).
7. Die / der NutzerIn ist verpflichtet sich bei ProDive an- und wieder abzumelden. Bei der Anmeldung bestätigt sie/er, dass sie/er im Besitz eines gültigen positiven tauchsportärztlichen Gutachtens (Attest) und eines ausreichenden Brevets (Tauchschein) ist, welche auf Verlangen des Betreibers oder dessen Beauftragten vorzulegen sind.
§6 Nutzungsbedingungen
1. Das Tauchen ist nur mit einer anerkannten Tauchlizenz, sowie nach den Regeln eines anerkannten Tauchsportverbandes erlaubt, dem die/der TaucherIn angehört
(siehe §5, Abs.6).
2. Die/der NutzerIn verpflichtet sich den Tauchsport entsprechend ihres / seines Ausbildungsstandes auszuüben. Insbesondere Tiefenlimits und die Einhaltung der erforderlichen Restluftmenge von 50bar/PTG sind einzuhalten.
3. Die Durchführung von Allein- / Solotauchgängen ist nicht gestattet.
4. Das verwendete Tauchgerät sollte / muss den tauchsportlichen Regelwerken und / oder gesetzl. Bestimmungen entsprechen (z.B. Revisionsintervalle von Automaten und Auftriebsmittel) und muss eine gültige „TÜV-Abnahme“ haben (z.B. Flaschentüv).
5. Zum Ein- und Ausstieg ist ausschließlich der vorgegebene Einstieg zu nutzen.
6. Der ausgebaute Weg zu / vom Einstieg ist nicht zu verlassen.
7. Getaucht werden darf nur innerhalb des Tauchgebietes. Das Tauchgebiet ist durch Bojen gekennzeichnet, östlich wird es durch die „Delecker Brücke“ begrenzt. Näheres ist der aktuellen Tauchplatzkarte unter www.prodive.de zu entnehmen.
8.Im Bereich des nördlichen Steinbruchs herrscht Steinschlaggefahr. Hier ist ein Mindesabstand zu Steilwand und Boden von mindestens zwei Metern einzuhalten.
9. Ab einer Außentemperatur (Lufttemperatur) von 08 Grad Celsius oder kälter darf nur mit zwei getrennt absperrbaren ersten, und jeweils einer daran angebrachten zweiten Stufe (zweiter voll redundanter Lungenautomat) getaucht werden. Beide Automaten müssen kaltwassertauglich sein.
10. „Scooter“ tauchen ist nicht gestattet.
11. Besondere Tauchsportaktivitäten (wie z.B. technisches Tauchen) sind nur im Besitz einer dementsprechenden Zertifizierung gestattet.
12. Der Betreiber ist berechtigt weitere Nutzungsbedingungen und Einschränkungen zu erlassen, die Nutzungsordnung zu ändern oder zu ergänzen.
13. Die Benutzung der Unterwasserplattform geschieht auf eigene Gefahr und ist nur TauchausbilderInnen mit begleitenden SchülernInnen gestattet. Achtung, es können nicht beabsichtigte scharfe Kanten vorhanden sein.
14. Das Untertauchen der Plattform ist aus Sicherheitsgründen (herabfallende Bleistücke, Gegenstände o.ä.) zu keiner Zeit gestattet. Hier herrscht ausdrücklich Gefahr für Leib und Leben.
§7 Nachttauchgänge
1. Nachttauchgänge dürfen nur unter direkter/indirekter Aufsicht von ProDive durchgeführt werden.
§8 Verbote
Es ist / sind verboten:
1. Eistauchgänge.
2. Fisch- und Wildfrevel.
3. Eingriffe in die Natur vorzunehmen.
4. Wassergefährdende Stoffe in das Tauchgebiet zu bringen.
5. Das Abbrennen von Lagerfeuern.
6. Zelten und Übernachten.
7. Andere BesucherInnen und NutzerInnen der Talsperre zu behindern oder zu belästigen.
8. Das Betreiben von Kompressoren zur Befüllung von Tauchgeräten.
9. Das Betreiben von Stromaggregaten.
10. Das Errichten von Verkaufsständen (Verkauf oder Anbieten von Tauchartikeln).
11. Das Anbringen von gewerblichen Werbeflyern oder Kauf – und Verkaufsangebote (bei privaten Kauf- oder Verkaufsgesuchen ist die vorbereitete Biete/Suche“ Infotafel zu nutzen).
12. Abfall zu hinterlassen.
13. Aufenthalt unterhalb der Übungsplattform.
14. Den erforderlichen Mindestabstand an dem nördlichen Steinbruch/der Steilwand zu unterschreiten.
§9 Gewährleistung
1. Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung für eine bestimmte Beschaffenheit der Wasser- und der Uferflächen, des Einstieges unterhalb der vorhandenen Treppenanlage sowie der Übungsplattform. Insbesondere übernimmt er keine Gewähr für die Betauchbarkeit bestimmter Gewässerbereiche innerhalb des Tauchgebietes. Der Wasserspiegel schwankt aufgrund der vordringlichen wasserwirtschaftlichen Aufgabe der Talsperre teilweise erheblich.
§10 Haftung
1. Die / der NutzerIn des Tauchplatzes haftet dem Betreiber gegenüber, unabhängig vom Verschulden, für alle Schäden, die dem Betreiber aus der Teilnahme am Tauchsport entstehen.
2. Das Betreten des Tauchplatzes / des Tauchgeländes einschließlich des Einstieges sowie die tauchsportliche Nutzung des Tauchgebietes erfolgt auf eigene Gefahr.
Dieses gilt auch für waldtypische Gefahren.
3. Der Betreiber haftet nur für solche Schäden, die er oder seine Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§11 Ahndung von Verstößen
1. Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können mit dem Widerruf der Nutzungserlaubnis geahndet werden. Eine Rückzahlung von Entgelten für erworbene Tageskarten, 10er Karten etc. wird in diesem Fall ausgeschlossen.
2. Werden bei Kontrollen NutzerInnen ohne gültige Anmeldung bzw. (Eintritts)Karte angetroffen, haben diese unverzüglich das fällige Entgelt, zzgl. eines Bearbeitungs- entgelts i.H.v. 30,00 Euro zu zahlen.
3. Bei wiederholten und/oder schwerwiegenden Verstößen sowie im Falle der Zahlungsverweigerung erfolgt ein dauerhafter Verweis vom Tauchgebiet. Weiterhin wird an dieser Stelle auf den § 123ff StGB hingewiesen.
4. Vertreter des Eigentümers und des Betreibers haben Kontroll- und Hausrecht.
§12 Datenschutz
1. Gem. BDSG und der DSGVO werden personenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung erhoben und gespeichert, siehe auch dazu die Datenschutzerklärung von ProDive, erhältlich unter www. prodive.de. Der Betreiber verpflichtet sich diese nur soweit es für den Betrieb notwendig ist zu speichern und nicht weitergehend zu nutzen, sofern nicht der Nutzer dem ausdrücklich durch anderweitige Erklärung zugestimmt hat. Der Betreiber verpflichtet sich des Weiteren, diese Daten alsbald zu löschen, sofern diese Daten nicht weiter für den Betrieb oder andere behördliche Anforderungen zwingend notwendig sind.
§13 Inkrafttreten
1. Diese Nutzungsordnung tritt am 02.11.2024 in Kraft.
§14 Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Druck und Gegenzeichnung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die der Betreiber und Eigentümer mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Nutzungsbedingungen als lückenhaft erweisen.